Gesundheit grenzenlos
Dieser gute Ruf wird mittlerweile sogar im nahen Ausland wahrgenommen. Wobei sich dann schnell die Frage stellt: Kann ich als belgischer Patient in Deutschland zum Arzt oder in ein Krankenhaus gehen? Das hört man häufig gerade in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens von vielen Menschen. „Der Wunsch nach einer Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im grenznahen Deutschland ist dort teilweise sehr ausgeprägt vorhanden“, sagt AOK-Regionaldirektor Horst Schwering.
Aus diesem Grund arbeitet die AOK Rheinland bereits seit 1995 mit der Christlichen Ostbelgischen Krankenkasse COK zusammen. Daraus ist das IZOM-Projekt entstanden, das mittlerweile dauerhaft den einfachen und problemlosen Zugang zu fachärztlicher Behandlung, Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Hörgeräte oder Massagen, sowie stationärer Krankenhausbehandlung grenzüberschreitend ermöglicht. Es funktioniert ganz einfach: „Der Versicherte beantragt bei seiner belgischen Krankenkasse einen Anspruchsschein E 112+. Diesen Schein legt er bei der AOK in der Simmerather Geschäftsstelle vor. Dort erhält er dann alle notwendigen Unterlagen für die Behandlung in Deutschland“, erklärt Horst Schwering.